17
September
2017

In einer Woche stimmen wir ab.

Jede Stimm∙abgabe zählt.
#37
von Melinda • B1 Hohenheimer-Index: 17.52 • ⏲: 5-7 Min.

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Lektorat: Laura Heidrich | Produktion: Melinda Melcher | Quelle: sda

Wichtiges aus dem Inland in Kürze:
• Am 24. September stimmt das Schweizer Volk über die Änderungen der Alters∙vorsorge ab.
• Der National∙rat will die Regeln für das Schweizer Bank∙geheimnis in die Verfassung schreiben.
• Die Schweiz unterschreibt das Abkommen zum Verbot von Atom∙waffen vorerst nicht.
• Die Staats∙anwaltschaft ermittelt gegen den Hass∙prediger aus Biel.


ABSTIMMUNG

BERN: Die Abstimmung über die Vorlage Reform Alters∙vorsorge 2020 steht kurz bevor. Am 24. September stimmt das Schweizer Volk über die Änderungen der Alters∙vorsorge ab. Umfragen zeigen: Die Abstimmung wird eng ausgehen.

Die Medien∙gruppe Tamedia hat zum Beispiel eine Online-Befragung gemacht. Das Ergebnis: 51 Prozent der Schweizer haben online Nein zur Vorlage gesagt. Bei der telefonischen Umfrage der Schweizerischen Radio- und Fernseh∙gesellschaft (SRG) haben 49 Prozent Ja dazu gesagt.

Die Erhöhung der Mehrwert∙steuer (MwSt.) ist ein kritischer Punkt der Reform. Diese Erhöhung soll die Finanzierung der Alters- und Hinterlassenen∙versicherung (AHV) absichern. Stimmt die Mehrheit aller Kantone gegen die Erhöhung der MwSt., dann heisst das: Die Vorlage Reform Alters∙vorsorge 2020 ist abgelehnt.


BANK∙GEHEIMNIS

BERN: Der National∙rat will die Regeln für das Schweizer Bank∙geheimnis in die Verfassung schreiben. Das schlägt auch die Volks∙initiative zum Schutz der wirtschaftlichen Privat∙sphäre von Bank∙kunden vor.

Was ist die Absicht dieser Volks∙initiative? Sie möchte das Bank∙geheimnis wenigstens im Inland sichern. Denn gegenüber anderen Staaten ist das Schweizer Bank∙geheimnis seit Anfang 2017 nicht mehr gesichert. Das heisst: Bei rechtlichen Abklärungen müssen Schweizer Banken Kunden∙informationen über ihre ausländischen Konto∙inhaber offenlegen.

Seit dem 1. Januar 2017 setzen die Schweizer Banken den automatischen Informations∙austausch (AIA) mit dem Ausland um. Wie das genau funktioniert, erklärt SwissBanking in diesem Erklär∙video:

Der National∙rat empfiehlt allen Stimm∙bürgern, die Volks∙initiative zum Schutz der wirtschaftlichen Privat∙sphäre von Bank∙kunden anzunehmen. Diese will verhindern, dass auch im Inland ein automatischer Informations∙austausch stattfindet.

Nicht alle sind dafür: Der Stände∙rat und der Bundes∙rat lehnen die Initiative ab. Auch sind beide Räte dagegen, das Bank∙geheimnis in die Verfassung zu schreiben.


ABRÜSTUNG

BERN: Die Schweiz unterschreibt das Abkommen zum Verbot von Atom∙waffen am 20. September in New York nicht. Sie muss zuerst ihre Position dazu festlegen. Dafür braucht sie jedoch noch etwas Zeit. Darum unterzeichnet sie das Abkommen am 20. September vorerst nicht.

Denn dieser Vertrag erkennt die USA, Russland, Frankreich, China und Grossbritannien als Atom∙mächte an. Atom∙mächte sind Staaten, die Atom∙waffen und Träger∙systeme haben. Letztere sind dazu da, damit Atom∙waffen eingesetzt werden können.

Die Sprecherin des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) hat der Nachrichten∙agentur sda gesagt: Die Schweiz hat die Prüfung der Vertrags∙texte erst kürzlich begonnen. Bei der UNO-General∙versammlung in New York im Juli hat die Schweiz zwar Ja zum Abkommen gesagt.

Dennoch: Die Sicherheits-Einschränkungen anderer Länder müssen auch beachtet werden, findet die Schweiz. Das heisst: Andere internationale Abkommen dürfen durch das Abkommen zum Verbot von Atom∙waffen nicht gefährdet werden. Zum Beispiel: Der Atomwaffen∙sperrvertrag.


EXTREMISMUS

BERN: Die Staats∙anwaltschaft ermittelt derzeit gegen einen muslimischen Prediger aus Biel. Die Medien nennen ihn einen Hass∙prediger. Das heisst: Der muslimische Prediger hat zum Hass von Anders∙gläubigen aufgerufen. Er ist wegen klaren Aufrufen zum Dschihad in der Bieler Ar'Rahman-Moschee aufgefallen.

Der 64-jährige Libyer steht unter Verdacht, gegen Anders∙gläubige gehetzt zu haben. Das heisst: Er hat seine Zuhörer mit aggressiven Worten zum Hass von Anders∙gläubigen aufgerufen. Christof Scheurer von der kantonalen General∙staatsanwaltschaft Bern hat der sda am Mittwoch gesagt: Die Staats∙anwaltschaft im Berner Jura-Seeland hat eine Untersuchung begonnen.

+


WÖRTER·BUCH


Vorlage Reform Alters∙vorsorge 2020
Das Parlament hat die Reform der Alters∙vorsorge 2020 am 17. März 2017 verabschiedet. Das Schweizer Volk hat das letzte Wort und stimmt darum am 24. September dazu ab.

Was ist der Inhalt der Vorlage? Zum ersten Mal werden Änderungen für die 1. Säule und die 2. Säule gleichzeitig vorgeschlagen. Das heisst: Die Alters- und Hinterlassenen∙versicherung (AHV) und die Regelung für den Pensions∙kassen-Bezug sollen geändert werden.

Was ist das Ziel der Vorlage? Die Vorlage hat vor allem das Ziel, die Renten zu sichern. Das heisst: Die Regierung will sicherstellen, dass die AHV und die Pensions∙kassen genug Geld in ihren Kassen haben. Denn dann können die Renten mit grösserer Sicherheit bezahlt werden. Und das aktuelle AHV-Niveau soll garantiert bleiben. Das heisst: Die Erhöhung der MwSt. macht möglich, dass die AHV den Löhnen und der Teuerung angepasst werden kann. Teuerung heisst: Die allgemeinen Preise steigen. Ein Beispiel dafür: Alle Miet∙preise steigen. Die Erhöhung der MwSt. soll also das finanzielle Gleichgewicht der AHV für weitere zehn Jahre garantieren. Auch das Renten∙alter für Frauen soll mit der Reform auf 65 Jahre erhöht werden. Denn wenn Frauen länger AHV-Beiträge einzahlen, hat die AHV monatlich CHF 70 mehr Geld.

Kurz: Die Alters∙vorsorge soll bis 2020 gesichert und modernisiert werden. Weitere Infos finden Sie in unserem Blog-Beitrag vom 2. Juli.

Volks∙initiative zum Schutz der wirtschaftlichen Privat∙sphäre von Bank∙kunden
Was ist das Ziel der Volks∙initiative? Sie möchte die Privat∙sphäre jeder Person schützen. Damit ist speziell die finanzielle Privat∙sphäre gemeint. Die Volks∙initiative beabsichtigt, dass alle in der Schweiz wohnhaften Personen ihre finanzielle Privat∙sphäre geschützt bekommen. Ihr Vorschlag: Das soll die Regierung in die Verfassung schreiben.

Abkommen zum Verbot von Atom∙waffen
122 Nationen haben bei den Vereinten Nationen (UN) im Juli 2017 für ein Verbot von Atom∙waffen gestimmt. Dieses Abkommen wird am 20. September in New York unterzeichnet. Das Abkommen hat jedoch eher eine symbolische Wirkung. Denn keine der grossen Atom∙mächte haben dem Abkommen zugestimmt. Die neun bekannten Atom∙mächte sind: USA, Russland, China, Großbritannien und Frankreich. Keiner dieser Staaten hat an den Verhandlungen teilgenommen. Auch die meisten der 29 Nato-Staaten haben sich nicht an den Gesprächen beteiligt. Aus diesem Grund hat das Abkommen keinen grossen Einfluss.

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