Invaliden·versicherung
Die schweizerische Invaliden·versicherung (IV) ist eine staatliche und obligatorische Sozial·versicherung. Sie bildet zusammen mit der Alters- und Hinterlassenen·versicherung (AHV) und den Ergänzungs·leistungen die erste Säule. Die Schweiz hat ein Dreisäulen·system zur Vorsorge für Alter, Tod (Hinterlassenen·schutz) und Erwerbs·ausfall.

1. Säule: Sozial·versicherungen für die ganze Bevölkerung zur Existenz·sicherung und Vermeidung von Armut.
Mehr zum Dreisäulensystem (Schweiz) finden Sie auf Wikipedia.


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