05
November
2017

Ist Rechts·vorbei·fahren auf Auto·bahnen bald erlaubt?

Ja. Rechts·vorbei·fahren auf Auto·bahnen soll den Verkehr flüssiger machen.
#44
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von Melinda Melcher

Lektorat: Laura Heidrich | Produktion: Melinda Melcher | Quelle: sda

Wichtiges aus dem Inland in Kürze:
• Die Regierung möchte das Rechts•vorbei•fahren auf Auto•bahnen erlauben.
• Ab 2018 gilt das überarbeitete Energie•gesetz.
• Generika sind in der Schweiz viel zu teuer.
• 2017 haben Bienen wieder mehr Honig produziert.


AUTO·BAHN

BERN: Die Regierung möchte das Rechts·vorbei·fahren auf Auto·bahnen erlauben. Damit will sie den Verkehr flüssiger machen. Das ist etwas ganz Neues.

Wichtig: Grundsätzlich wechselt der Auto·fahrer beim Überholen die Fahr·spur. Beim Vorbei·fahren ist das nicht so. Beim Vorbei·fahren bleibt der Auto·fahrer auf der gleichen Fahr·spur. Er überholt also nicht, sondern fährt nur vorbei. Das Gesetzt sagt: Auto·fahrer dürfen nicht rechts überholen.

Der Unterschied zwischen Vorbei·fahren und Überholen ist aber nicht immer klar. Darum war Rechts·vorbei·fahren bisher nicht erlaubt. Jetzt überprüfen Experten die Details genauer und stellen klare, neue Regeln auf. Dazu müssen sie verschiedene, schwierige Verkehrs·situationen prüfen. Zum Beispiel: Verzweigungen mit verschiedenen Richtungen.


ENERGIE·WENDE

BERN: Erneuerbare Energien sind wichtig. Darum hat das Schweizer Stimm·volk am 21. Mai Ja gesagt zur Energie·strategie 2050.

Ziel der neuen Energie-Strategie: Den Verbrauch senken, die Effizienz erhöhen und die erneuerbaren Energien fördern. Der Bau neuer Kern·kraftwerke ist in Zukunft verboten.

Aufgrund der angenommenen Strategie hat die Regierung seit Mai einige Stellen im Energie·gesetz und den entsprechenden Verordnungen angepasst. Ab Januar 2018 gilt dann das überarbeitete Energie·gesetz.


MEDIKAMENTE

BERN: In der Schweiz sind Medikamente allgemein sehr teuer. Und Generika sind in der Schweiz zum Beispiel doppelt so teuer wie in anderen europäischen Ländern. Bei Generika ist der Patent·schutz abgelaufen. Darum sind Generika eigentlich günstigere Medikamente.

Der Preis·überwacher möchte, dass der Bundes·rat die Preise für Generika schnell ändert. Denn er hat die schweizerischen Generika-Preise von 20 Medikamenten mit den Preisen in 15 anderen Ländern im Detail verglichen. Und der Preis·unterschied ist riesig.

Ergebnis: Die Holländer zahlen für das günstigste Generikum gerade mal 15 Prozent von dem schweizerischen Generika-Preis. Die Schweden zahlen 19 Prozent. Und die Briten zahlen 20 Prozent von dem schweizerischen Generika-Preis. Das heisst: Schweizer zahlen fast 80 Prozent mehr als die Holländer. Schweizer Patienten zahlen also eindeutig zu viel für Generika.


HONIG

BERN: 2017 konnten die Schweizer Imker viel Honig ernten. Denn dieses Jahr hat die Sonne speziell im Sommer an vielen Tagen gestrahlt. Und dennoch hat es auch genug geregnet. Das heisst: Die Imker konnten besonders viel Sommer·honig ernten. 2016 war das anders. Denn wegen häufigen Regens hat es letztes Jahr fast keinen Sommer·honig gegeben.

Der Dach·verband apisuisse sagt: Die Regen·perioden haben nur kurz gedauert. Und oft hat es sogar nur in der Nacht geregnet. Auch hat es kaum gehagelt. Darum konnten die Bienen viel Honig produzieren.

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WÖRTER·BUCH


Generikum/Generika
Ein Generikum (Mehrzahl Generika) ist ein Medikament. Generika sind Kopien von Marken·medikamenten. Sie enthalten die gleichen Wirkstoffe wie das im Handel erhältliche Marken·produkt. Generika heissen deshalb auch Nachahmer·präperate. Das ist ein anderer Name für Kopie. Generika dürfen nur für Medikamente mit abgelaufenem Patent·schutz hergestellt werden.

Patent·schutz
Der Patent·schutz schützt Erfindungen vor Nachahmung und Kopien. Er ist ein gewerblicher Schutz. Erfinder beantragen Patente beim Eidgenössischen Institut für geistiges Eigentum. Inhaber von Patenten dürfen anderen verbieten, ihre Erfindung zu verwenden. Ein Patent gilt maximal 20 Jahre.

Preis·überwacher
Der Preis·überwacher überwacht die Preise der gehandelten Produkte in der Schweiz. Er ist eine amtliche Stelle. Er gehört dem Eidgenössischen Volks·wirtschafts·departement an. Das Preis·überwachungs·gesetz (PüG) regelt die gesetzlichen Preis·bestimmungen. Das Gesetz ist am 20. Dezember 1985 in Kraft getreten.

apisuisse
apisuisse ist der Dach·verband der Schweizerischen Bienen·züchter·vereine. Er koordiniert die Arbeit der drei Mitglieder·vereine. Und er ist die Kontakt·stelle der Bundes·ämter für Bienen·themen.

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