16
Juli
2017

Erste Hanf-Zigarette im Coop erhältlich.

Raucher können jetzt die erste Tabak-Hanf-Zigarette kaufen.
#28
B1 Hohenheimer-Index: 18.01 • ⏲: 5-7 Min.

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von Laura Heidrich

Lektorat: Melinda Melcher | Produktion: Melinda Melcher | Bilder: © Heimat / www.heimatzigaretten.ch / Link zur Verwendung | Quelle: sda

Wichtiges aus dem Inland in Kürze:
• Coop verkauft Hanf∙zigaretten – doch im Tessin fehlt die Sonder∙genehmigung.
• Die Not∙hilfe kostet weniger. Mehr abgewiesene Asyl∙suchende ist der Grund.
• Die SBB führt neue Perron∙anzeiger ein.
• Ab September gibt es eine neue Spar-Tageskarte für den ÖV (öffentlicher Personen·verkehr).


HANF∙ZIGARETTEN

BELLIZONA: Die Kantons∙polizei im Tessin hat in drei Coop-Filialen Hanf∙zigaretten beschlagnahmt. Coop verkauft in der Schweiz die neuen Hanf∙zigaretten von der Firma Heimat.

Aus Hanf kann man auch Rausch∙mittel herstellen. Aber Hanf ist grundsätzlich eine Nutz∙pflanze. Die Heimat Hanf∙zigaretten haben nur einen geringen THC-Anteil. THC ist der Bestand∙teil im Hanf, der die berauschende Wirkung verursacht. Der THC-Anteil von den Heimat Hanf∙zigaretten ist unter einem Prozent. Das heisst: Diese Zigaretten sind kein Rausch∙mittel. Die Menschen werden von diesen Zigaretten nicht berauscht.

Im Tessin dürfen die Hanf∙zigaretten nicht ohne Sonder∙genehmigung verkauft werden. Das hat Coop nicht beachtet. Eine Sprecherin von Coop sagt: Wir haben das Bundes∙amt für Gesundheit über den Verkauf informiert. Wir wussten nichts von der Sonder∙genehmigung im Tessin. Für die anderen Kantone in der Schweiz brauchen wir keine Sonder∙genehmigung.


ASYL

BERN: Die Not∙hilfe für Asylanten kostet die Kantone Geld. Der Bund zahlt den Kantonen eine Pauschale für diese Ausgaben. In der Asyl∙verordnung steht: Die laufenden Kosten für die Not∙hilfe müssen überwacht werden. Und die Entwicklung der Nothilfe∙kosten muss beobachtet werden. Das verlangt das Gesetz.

Das Staats∙sekretariat für Migration (SEM) untersucht im „Monitoring Sozial∙hilfestopp“ die Höhe und Menge von Nothilfe∙leistungen. Am Donnerstag hat das SEM die Ergebnisse veröffentlicht. Insgesamt haben 10‘614 Personen Nothilfe∙leistungen bekommen. Das ist etwas mehr als im Jahr davor. Trotzdem haben die Kantone insgesamt weniger Geld für die Nothilfe∙leistungen ausgegeben.

Die Kosten von circa 69.5 Millionen Franken waren 1.1 Prozent niedriger als 2015. Der Grund: Im letzten Jahr wurden mehr Asyl∙anträge abgelehnt. Und es wurden auch mehr Nicht∙eintretens∙entscheide gefällt. Das heisst in beiden Fällen: Die Asyl∙suchenden müssen die Schweiz wieder verlassen. Und diese Asyl∙suchenden haben dann keinen Anspruch auf Sozial∙hilfe mehr. Trotzdem erhalten diese Menschen bis zu ihrer Ausreise Not∙hilfe.


BAHN

FREIBURG: Die SBB führt neue Perron∙anzeiger ein. Diese sollen die Kunden besser informieren. Die neuen Perron∙anzeiger sollen vor allem auch Hör∙behinderten helfen.

Am Donnerstag sind die ersten Anzeiger in Freiburg installiert worden. Die neue Anzeige ist in zwei Abschnitte unterteilt. Der linke Teil bleibt fix und der rechte wechselt regelmässig die Informationen. Das sind dann Informationen zu Störungen, Angaben über die nächsten Züge oder geplante Baustellen. Auch Gleis∙änderungen können im rechten Teil erscheinen.


SPAR-TAGESKARTE

BERN: In der Schweiz gibt es ab September eine neue Spar-Tageskarte für den öffentlichen Personen∙verkehr. Dafür gibt es dann keinen 9-Uhr-Pass und auch keine Tageskarten im Multi∙pack mehr.

Die neue Spar-Tageskarte kann man nur über das Internet oder das Handy kaufen. Die Spar-Tageskarte kostet ab 29 Franken für Menschen mit Halbtax-Abonnement. Ohne Halbtax-Abonnement kostet die neue Karte ab 52 Franken.

Die Spar-Tageskarten sind bereits 30 Tage vor der Reise erhältlich. Dabei gilt: Je früher man die Spar-Tageskarte kauft, desto günstiger wird sie.

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WÖRTER·BUCH


Not∙hilfe
Asyl∙suchende ohne genehmigten Asyl∙antrag müssen die Schweiz wieder verlassen. Diese Menschen bekommen keine Sozial∙hilfe mehr. Für die Zeit zwischen dem abgelehnten Asyl∙antrag und der Aus∙reise haben diese Menschen ein Recht auf Not∙hilfe. Das heisst: Die Asyl∙suchenden haben ein Recht auf Kleidung, Nahrung und gesundheitliche Versorgung.

Nicht∙eintretens∙entscheid
Ein Nicht∙eintretens∙entscheid bedeutet: Der Asyl∙antrag eines Menschen wird von den Behörden nicht vertieft geprüft. Das heisst: Er wird nicht weiter∙bearbeitet. Und dieser Mensch muss die Schweiz wieder verlassen. Ein Grund für einen Nicht∙eintretens∙entscheid für die Schweiz ist zum Beispiel: Der asyl∙suchende Mensch muss zurück in das sichere Einreise-Land, wo er Chancen hat als Flüchtling anerkannt zu werden. Das regelt die Dublin-III-Verordnung. Für Übersetzer: Handbuch Asyl und Rückkehr (SEM).

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