Verordnungs·änderung
Im deutschen Sprach·raum ist eine Verordnung eine Rechts·norm. Diese erlässt ein Regierungs- oder Verwaltungsorgan. Verordnungs·änderungen müssen ein Vernehmlassungs·verfahren durchlaufen. Das heisst: Sie müssen geprüft und genehmigt werden.
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