UNO-Pakt
In der Allgemeinen Erklärung der Menschen∙rechte wurden 1948 erstmals die geltenden Menschen∙rechte verkündet. Menschen∙rechte sind zum Beispiel: Das Recht auf Leben und Gesundheit, das Recht auf Freiheit und Schutz vor Folter. Der UNO-Pakt ist ein internationales Übereinkommen über die geltenden Menschen∙rechte. Zahlreiche Länder haben den UNO-Pakt unterschrieben. Er regelt die Bereiche Wirtschaft, Soziales und Kulturelles. Es gibt den UNO-Pakt I und den UNO-Pakt II. Zusammen regeln sie alle Menschen∙rechte. Der UNO-Pakt ist am 16. Dezember 1966 von der UNO-Generalversammlung verabschiedet worden. Die Schweiz ist dem Übereinkommen am 18. Juni 1992 beigetreten


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