Reform Alters∙vorsorge 2020
Das Parlament hat die Reform der Alters∙vorsorge 2020 am 17. März 2017 verabschiedet. Das Schweizer Volk hat das letzte Wort und stimmt darum am 24. September dazu ab.

Was ist der Inhalt der Vorlage? Zum ersten Mal werden Änderungen für die 1. Säule und die 2. Säule gleichzeitig vorgeschlagen. Das heisst: Die Alters- und Hinterlassenen∙versicherung (AHV) und die Regelung für den Pensions∙kassen-Bezug sollen geändert werden.

Was ist das Ziel der Vorlage? Die Vorlage hat vor allem das Ziel, die Renten zu sichern. Das heisst: Die Regierung will sicherstellen, dass die AHV und die Pensions∙kassen genug Geld in ihren Kassen haben. Denn dann können die Renten mit grösserer Sicherheit bezahlt werden. Und das aktuelle AHV-Niveau soll garantiert bleiben. Das heisst: Die Erhöhung der MwSt. macht möglich, dass die AHV den Löhnen und der Teuerung angepasst werden kann. Teuerung heisst: Die allgemeinen Preise steigen. Ein Beispiel dafür: Alle Miet∙preise steigen. Die Erhöhung der MwSt. soll also das finanzielle Gleichgewicht der AHV für weitere zehn Jahre garantieren. Auch das Renten∙alter für Frauen soll mit der Reform auf 65 Jahre erhöht werden. Denn wenn Frauen länger AHV-Beiträge einzahlen, hat die AHV monatlich CHF 70 mehr Geld.

Kurz: Die Alters∙vorsorge soll bis 2020 gesichert und modernisiert werden. Weitere Infos finden Sie in unserem Blog-Beitrag vom 2. Juli.

Info: Die Alters∙vorsorge 2020 hat das Stimm∙volk am 24.9.2017 abgelehnt.


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