Personen∙freizügigkeits∙abkommen
Die Personen∙freizügigkeit ist ein Abkommen zwischen der Schweiz und den Staaten der Europäischen Union. Das Abkommen ist seit 2002 gültig. Mit diesem Abkommen erhalten Staats∙angehörige der Schweiz und der EU-Mitglied∙staaten folgendes Recht: Sie können ihren Arbeits∙platz oder Aufenthalts∙ort innerhalb der Mitglieds∙staaten frei wählen. Sie können ohne Visum in Mitglieds∙länder der EU einreisen. Und Sie können dann da leben und arbeiten. Die Schweiz ist kein EU-Mitglieds∙staat. Dennoch hat die Schweiz dem Personenfreizügigkeits-abkommens im Jahr 2000 zugestimmt. Die Schweiz regelt ihre Vereinbarungen mit der EU über spezielle Verträge. Diese Verträge heissen Bilaterale Verträge. Sie regeln die Beziehungen zwischen der Schweiz und den EU-Mitglieds∙staaten auf politischer, wirtschaftlicher und auch kultureller Ebene
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