Gesetzes·revision
Im Allgemeinen bedeutet Revision: Revidieren, Überprüfen oder Abändern von Gegenständen, Zuständen oder Prozessen.
In der Rechts·sprache meint eine Revision (Revision einlegen) ein Rechts·mittel. Gegen ein Urteil oder ein erlassenes Gesetz kann eine Revision eingelegt werden. Es wird dann geprüft, ob es zu fehlerhaften Anwendungen von Gesetzen oder anderen Verfahrens·mängel bei der Urteils·fällung kam.


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