Bundes∙präsident
Anders als der Bundes∙präsident in den Nachbar∙ländern Österreich oder Deutschland ist der Schweizer Bundes∙präsident kein Staats∙oberhaupt. Der Bundes∙präsident wird gewählt. Auch er ist Mitglied vom Bundes∙rat. Er hat den Vorsitz im Bundes∙rat. Bei Entscheidungen hat der Bundes∙präsident das Votums∙recht. Ein Votums∙recht bedeutet: Das Recht seine Stimme gegen Entscheidungen zu erheben. Und bei Stimmen∙gleichheit gilt sein Entscheid als Stich∙entscheid. Das heisst: Seine Stimme entscheidet letztlich über den Ausgang der Verhandlung.
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