Vernehmlassung
In einer Vernehmlassung werden wichtige Änderungen an Gesetzen geprüft. Diese Änderungs∙vorschläge nennt man in der Schweizer Politik: Vorlagen. Verschiedene politische Gruppen prüfen Vorlagen. Vorlagen können finanzielle, wirtschaftliche, soziale oder kulturbedingte Änderungen beinhalten. Die Vernehmlassung ist ein Vorbereitungs∙schritt. Der Bundes∙rat ordnet Vernehmlassungen an. Eine Vernehmlassung ist eine Sitzung. Die Kantone, die Parteien der Bundes∙versammlung, Verbände von Gemeinden, Städten, Berg∙gebieten und Wirtschaft sind Teilnehmer einer Vernehmlassung. Anmerkungen und Kommentare von Teilnehmern erfasst ein Protokoll∙führer in einem Protokoll. Auch das Parlament kann eine Vernehmlassung anordnen. Dann prüft die zuständige Behörde oder eine bestimmte Prüf∙gruppe die Vorlage. Weniger grosse Änderungen an Gesetzen prüfen Behörden selbst. Das heisst: Sie organisieren eine Anhörung. Auch eine Anhörung ist eine Sitzung. Am Schluss werden die Kommentare und Anmerkungen aus den Sitzungen ausgewertet. Das heisst: Der Bundes∙rat, das Parlament oder die Behörde beurteilen dann die Rück∙meldungen von den Sitzungs∙teilnehmern. Zum Beispiel: Eine Vernehmlasssung kann klar aufzeigen, dass ein Gesetz nicht mehr alles genügend regelt. Und dass das Gesetz neue Regeln braucht. Dann erarbeitet der Bundes∙rat neue Regeln.


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