Petition
Nach dem Gesetz hat jede Person in der Schweiz das Recht, eine Petition einzureichen. Auch Ausländer oder Minderjährige dürfen eine Petition einreichen. Eine Petition ist eine Bitte, eine Kritik oder eine Beschwerde in schriftlicher Form. Man kann eine Petition bei jeder Behörde einreichen. Das heisst: Jeder kann eine Petition an eine Gemeinde∙behörde, Kantons∙behörde oder an die Bundes∙versammlung schicken. Die Petition hat keine rechtliche Wirkung. Sie ist keine Initiative und benötigt darum auch keine Mindest∙zahl an Unterschriften.
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