Not∙hilfe
Asyl∙suchende ohne genehmigten Asyl∙antrag müssen die Schweiz wieder verlassen. Diese Menschen bekommen keine Sozial∙hilfe mehr. Für die Zeit zwischen dem abgelehnten Asyl∙antrag und der Aus∙reise haben diese Menschen ein Recht auf Not∙hilfe. Das heisst: Die Asyl∙suchenden haben ein Recht auf Kleidung, Nahrung und gesundheitliche Versorgung.
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