Nieder·lassungs·bewilligung
Wer in der Schweiz arbeiten möchte, braucht eine Bewilligung. Wer länger als drei Monate bleiben möchte, braucht eine Kurz•aufenthalts•bewilligung. Bewilligungen stellen die kantonalen Migrations•ämter aus. Es gibt verschiedene Bewilligungen. Eine Kurz•aufenthalts•bewilligung gilt weniger als ein Jahr. Eine Aufenthalts•bewilligung gilt fünf Jahre. Und eine Nieder•lassungs•bewilligung erhält man frühstens nach fünf Jahren. Diese ist unbefristet.
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