Nicht∙eintretens∙entscheid
Ein Nicht∙eintretens∙entscheid bedeutet: Der Asyl∙antrag eines Menschen wird von den Behörden nicht vertieft geprüft. Das heisst: Er wird nicht weiter∙bearbeitet. Und dieser Mensch muss die Schweiz wieder verlassen. Ein Grund für einen Nicht∙eintretens∙entscheid für die Schweiz ist zum Beispiel: Der asyl∙suchende Mensch muss zurück in das sichere Einreise-Land, wo er Chancen hat als Flüchtling anerkannt zu werden. Das regelt die Dublin-III-Verordnung. Für Übersetzer: Handbuch Asyl und Rückkehr (SEM).


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