15
Oktober
2017

Die Schweiz hilft Eritrea.

Eritrea erhält Unterstützung vor Ort.
#41
B2 Hohenheimer-Index: 17.5 • ⏲: 5-7 Min.


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von Melinda Melcher

Lektorat: Laura Heidrich | Produktion: Melinda Melcher | Quelle: sda

Wichtiges aus dem Inland in Kürze:
• Die Schweiz unterstützt Eritrea in der Berufs•bildung.
• Die Rück•kehr in ihre Heimat schützt ausländische Verbrecher nicht mehr vor einer Strafe.
• Neu: Elektronische Fesseln für Stalker.
• Onysha und Opuwo: Der Geparden-Nachwuchs im Zoo Basel.


ERITREA

BERN: Die Schweiz unterstützt Eritrea wieder. Vor mehr als 10 Jahren hat sich die Schweiz von der internationalen Zusammen·arbeit mit Eritrea zurückgezogen. Das heisst: Die Schweiz hat seit 2006 kein Geld mehr für die Entwicklungs·zusammenarbeit mit Eritrea bezahlt.

Vor rund einem Jahr hat der Bundes·rat die Direktion für Entwicklung und Zusammen·arbeit (DEZA) beauftragt, die Zusammen·arbeit mit Eritrea zu prüfen. Das heisst: Die DEZA hat rund ein Jahr lang geprüft, wie Eritrea durch die Schweiz unterstützt werden kann.

Seit Anfang Oktober unterstützt die Schweiz zwei Pilot·projekte in der Berufs·bildung. Die zwei Pilot·projekte sollen den Menschen in Eritrea helfen, bessere Lebens·bedingungen zu erhalten. Und die jungen Menschen in Eritrea sollen eine bessere Zukunft haben.

Die Schweiz unterstützt darum die zwei Pilot·projekte mit rund einer Million Franken pro Jahr. Die Projekte dauern bis Ende 2019. Ende 2018 sollen erste Projekt-Auswertungen gemacht werden. Das heisst: Experten prüfen, ob die beiden Projekte erfolgreiche Veränderungen bringen.


STRAF·VOLLSTRECKUNG

BERN: Verurteilte straffällige Ausländer können ihrer Strafe in Zukunft nicht mehr durch eine Rück·kehr in ihre Heimat entkommen. Zum Beispiel: Sitzt ein Straf·täter im Urteils·staat 6 Monate von seiner 7-Jahres·strafe ab, so vollstreckt der Heimat·staat bei seiner Überstellung die restliche Strafe bis zum Ende. Das heisst: Der Straf·täter muss seine Strafe in seinem Heimat·staat zu Ende büssen.

Eine Änderung in dem Zusatz·protokoll des geltenden Gesetzes macht das jetzt möglich. Das geltende Gesetz heisst: Europäisches Überstellungs·übereinkommen. Das Eidgenössische Justiz- und Polizei·department (EJPD) sagt: Der Bundes·rat hat diese Änderung in dem Zusatz·protokoll genehmigt.

Das Europäische Überstellungs·übereinkommen regelt die Überstellung verurteilter Personen in ihren Heimat·staat, wenn sie sich gemäss dem Gesetz beider Staaten strafbar gemacht haben.


GEWALT

BERN: Andere Menschen gegen ihren Willen zu verfolgen oder wiederholt zu belästigen, ist strafbar. Diese Straf·tat heisst: Stalking. Das ist Englisch. In juristischem Deutsch heisst das: Nachstellen. Stalking ist eine Form von psychischem Terror. Stalker belästigen, verfolgen, überwachen oder schikanieren andere Menschen wiederholt. Und sie tun dies über längere Zeit.

Der Bundes·rat will Stalking-Opfer besser schützen. Auch Opfer von häuslicher Gewalt will die Regierung besser schützen. Häusliche Gewalt heisst: Wenn Menschen zu Hause von im selben Haus lebenden Verwandten Gewalt erfahren.

Die Regierung will Stalker verpflichten, elektronische Fesseln zu tragen. Damit sollen Kontakt·versuche besser überprüft werden können. Denn Stalker dürfen grundsätzlich nicht mehr in die Nähe ihrer Opfer gehen. Und sie dürfen auch keinen Kontakt mit ihnen haben.

Der Bundes·rat wollte deshalb Änderungen im Zivil- und Straf·recht vornehmen. Diese Änderungen sind in der Vernehmlassung durch das Parlament kritisiert worden. Darauf sind weitere Änderungen gefolgt.

Jetzt können Gerichte bei Gewalt·drohungen oder Stalking Kontakt·verbote verhängen. Und sie können neu anordnen, dass der Stalker eine elektronische Fessel tragen muss. Das kann eine elektronische Fuss·fessel oder ein elektronisches Arm·band sein. So kann die Polizei überprüfen, ob der Stalker das vom Gericht verhängte Kontakt·verbot einhält.


ZOO

BASEL: Im Zoo Basel hat es Nachwuchs gegeben. Eine Geparden-Familie hat zwei Jung·tiere bekommen: Onysha und Opuwo. Das Weibchen und das Männchen sind im Juli geboren. Nach einer Schon·zeit sind sie jetzt in die Geparden·anlage umgezogen.

Onysha und Opuwo sind die ersten Jung·tiere der fünfjährigen Gepardin Novi. Der Vater ist der elfjährige Gazembe. Er lebt getrennt von den Jungen in einem anderen Gehege.

Die Zoo-Verwalterin Friederike von Houwald sagt: Die Geparden·zucht ist eine grosse Herausforderung. Geparden sind in der Natur Einzel·gänger. Und sie sind sehr wählerisch bei der Partner·wahl.

+


WÖRTER·BUCH


Pilot·projekt
Pilot·projekte sind Probe·projekte. Mit solchen Projekten machen Staaten oder Unternehmen erste Erfahrungen in verschiedenen Gebieten. Pilot·projekte sind auch Lern·projekte. Pilot·projekte helfen, Chancen und Verbesserungs·möglichkeiten vor Ort zu erkennen.

Speziell bei schwierigen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen oder technischen Veränderungen helfen Pilot·projekte, wertvolle erste Erfahrungen zu sammeln. Pilot·projekte gehen tatsächlichen und oft längerfristigen Projekten voraus.

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