06
August
2017

Hitze∙rekord erreicht.

In der Schweiz war’s aussergewöhnlich heiss.
#31
B2 Hohenheimer-Index: 17.56 • ⏲: 5-7 Min.


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von Laura Heidrich

Lektorat: Melinda Melcher | Produktion: Melinda Melcher | Quelle: sda

Wichtiges aus dem Inland in Kürze:
• In der West∙schweiz war‘s so heiss wie noch nie in diesem Jahr.
• Zu viele E-Biker tragen trotz Helm∙pflicht keinen Helm.
• Der Flug∙lärm ist in Zürich nachts zu hoch.
• Bundes∙rat macht keine neuen Regeln für den Verkauf von EU-Produkten.


HITZE∙REKORD

BERN: In der Schweiz ist es weiterhin sehr heiss. Von Mittwoch auf Donnerstag war erneut eine Tropen∙nacht. Das heisst: Die Temperatur ist auch in der Nacht nicht unter 20 Grad gefallen.

Am Donnerstag wurde es dann vor allem im Westen der Schweiz so heiss wie noch nie in diesem Jahr. In Sitten sind am Donnerstag 36.9 Grad gemessen worden. Auch in Genf wurden 36.5 Grad gemessen – also nicht viel weniger.

In der Deutsch∙schweiz sind die höchsten Temperaturen in Othmarsingen AG gemessen worden. Dort wurden fast 35 Grad gemessen. In vielen Orten ist die Temperatur auch nachts nicht kälter als 20 Grad geworden. In Mühleberg-Stockeren BE blieb die Temperatur sogar nachts noch 26 Grad warm.


UNFALL∙SCHUTZ

BERN: Viele Fahrer von schnellen E-Bikes tragen keinen Helm. Ein schnelles E-Bike ist ein E-Bike mit einer Tret∙unterstützung über 25 Kilometer pro Stunde (km/h). Das heisst: Der Motor von diesen E-Bikes schaltet sich nicht aus, wenn die Geschwindigkeit höher als 25 km/h ist. Deshalb kann man mit diesen E-Bikes sehr schnell fahren.

Für diese schnellen E-Bikes gibt es seit fünf Jahren eine Helm∙tragpflicht. Das heisst: Wer mit einem solchen schnellen E-Bike fährt, muss einen Helm tragen. Aber viele Menschen tragen trotzdem keinen Helm.

Die Beratungs∙stelle für Unfall∙verhütung (bfu) hat am Donnerstag gesagt: 17 Prozent der E-Bike-Fahrer tragen keinen Helm. Das heisst: Jeder Sechste Fahrer von schnellen E-Bikes trägt keinen Helm. Die bfu hat auch die Fahrer von normalen E-Bikes überprüft. Für normale E-Bikes gibt es keine Helm∙tragpflicht. Trotzdem tragen zwei Drittel dieser Menschen beim Fahren einen Helm.


FLUG∙LÄRM

ZÜRICH: Der Flughafen Zürich hat einen Bericht über Flug∙lärm veröffentlicht. Das Fazit: Tagsüber ist der Flug∙lärm in Ordnung. Aber zwischen 23 und 24 Uhr ist der Flug∙lärm viel zu laut. Das liegt vor allem an verspäteten Flügen. Denn diese starten vor allem spät nachts. Der Flug∙lärm wird in der Lärmschutz∙verordnung geregelt. Dort steht, wie viel Lärm die Flugzeuge zu einer bestimmten Tages∙zeit machen dürfen.

Das Bundes∙amt für Zivil∙luftfahrt (BAZL) ist mit dem Ergebnis vom Flughafen Zürich nicht zufrieden. Und auch der Kanton Zürich ist mit dem Ergebnis nicht zufrieden. Das BAZL fordert vom Flughafen Zürich: Die Lärmschutz∙verordnung muss eingehalten werden. Auch zwischen 23 und 24 Uhr darf es nicht so viel Fluglärm geben. Deshalb soll der Flughafen Zürich die Verspätungen überprüfen. Und er muss auch erklären, wieso der Flug∙lärm nachts so hoch ist.


KONSUM

Bern: Der Bundes∙rat kümmert sich wenig um die hohen Preise in der Schweiz. Der Bundes∙rat schreibt die Motion zum Cassis de Dijon-Prinzip ab. Die Motion hatte alt Stände∙rat Hans Hess (FDP.Die Liberalen) 2016 gestellt. Und der National∙rat hat diese damals gegen den Willen vom Bundes∙rat beim Parlament eingereicht.

Beide Räte haben die Motion 2016 angenommen. Der National∙rat und der Stände∙rat wollten das Cassis de Dijon-Prinzip bei Installationen und Garantie∙arbeiten für Produkte aus dem Ausland stärker durchsetzen. Unter anderem haben die Räte damals die hohen Preise für vergleichbare Schweizer Produkte kritisiert.

Jetzt schreibt der Bundes∙rat die Motion ab. Das hat der Bundes∙rat am Donnerstag im „Bundesblatt“ veröffentlicht. Das heisst: Der Bundesrat hat die Motion abgelehnt. Er verweist dabei speziell auf die bereits geltenden Gesetze und auf die Ergebnisse einer im Sommer 2016 durchgeführten Umfrage.

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WÖRTER·BUCH


Motion
Eine Motion ist ein schriftlicher Antrag. Die Parlamentarier der Schweizerischen Bundes∙versammlung stellen diesen Antrag an den Bundes∙rat. Der Bundes∙rat muss dann innerhalb von zwei Jahren ein Gesetz ausarbeiten oder eine Massnahme treffen. Voraussetzung: Der National∙rat und der Stände∙rat müssen der Motion zustimmen. Sollte die Motion nicht zu erfüllen sein, kann der Bundes∙rat diese auch abschreiben. Das heisst: Der Bundes∙rat kann eine Motion auch ablehnen.

Cassis de Dijon-Prinzip
Die Schweiz und die EU haben sich 2010 über die Anwendung des Cassis-de-Dijon-Prinzips geeinigt. Das Cassis de Dijon-Prinzip regelt den Verkauf von Produkten innerhalb der Europäischen Union (EU) sowie dem Europäischen Wirtschafts∙raum (EWR) und der Schweiz. Das Prinzip bestimmt unter anderem: Wenn Produkte den technischen Vorschriften der EU oder eines Mitglied∙staates der EU entsprechen, dann dürfen sie auch in der Schweiz ohne eine weitere Kontrolle verkauft werden. Ausnahmen sind in einer separaten Liste aufgeführt. Diese Liste heisst: Negativliste.

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