25
Juni
2017

Längere Hitze•welle in der Schweiz.

Wichtige Entscheidungen wurden trotz Hitze von über 30 Grad gefällt.
#25
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von Melinda Melcher

Lektorat: Laura Heidrich | Produktion: Melinda Melcher | Bilder: Symbolbild / Shutterstock | Quelle: sda

Wichtiges aus dem Inland in Kürze:
• Im Juni war’s in mehreren Städten auch heiss in der Nacht.
• Ab September gelten neue Regeln für die künstliche Fortpflanzung.
• Der Bundes∙rat erschwert Geschenke an Ärzte.
• Elektro∙geräte verbrauchen mehr Strom als auf Etiketten beschrieben wird.


HITZE∙WELLE

Bern: An den letzten Tagen wurde es sehr heiss. In vielen erhöhten Lagen und an grösseren Gewässern sind die Temperaturen nicht unter 20 Grad gesunken. Auch nicht in der Nacht.

Viele Regionen in der Schweiz verzeichneten diese Woche in der Nacht auf Mittwoch eine Tropen∙nacht. Das heisst: Die Temperaturen wurden auch in der Nacht nicht kälter als 20 Grad. Der Wetter∙dienst MeteoNews sagt: Eine Tropen∙nacht hatten die Städte Luzern, Vevey, Locarno-Monti, Basel und Vaduz. Nicola Möckli von MeteoNews sagt zudem: Das waren die ersten Tropen∙nächte dieses Jahr, die in mehreren Regionen gleichzeitig vorgekommen sind. Das Süd∙tessin verzeichnete bereits Ende Mai Tropen∙nächte.

Die Hitze∙welle bleibt auch in den nächsten Tagen. Das heisst: Auch tagsüber wird weiter∙hin mit mehr als 30 Grad gerechnet. Und weitere Tropen∙nächte werden auch im Flach∙land erwartet.


KÜNSTLICHE FORTPFLANZUNG

Bern: Einige Paare haben Mühe, auf natürlichem Weg Kinder zu bekommen. Deshalb versuchen sie, ihre Kinder mit künstlicher Fortpflanzung zu bekommen. Die künstliche Fortpflanzung ist ein medizinisches Verfahren. Dabei werden der Frau künstlich befruchtete Ei∙zellen in den Mutter∙leib eingepflanzt. Das heisst: Die Ei∙zelle wird ausserhalb vom Körper der Frau befruchtet. Aus der befruchteten Ei∙zelle entsteht dann im Körper von der Frau das Kind. Für die künstliche Fortpflanzung gibt es genaue Regeln. Diese Regeln stehen im Fortpflanzungs∙medizin∙gesetz.

Dieses Gesetz wurde jetzt überprüft. Und das Gesetz wurde etwas geändert. Jetzt dürfen Ärzte zum Beispiel die künstlich befruchteten Embryonen auf Erb∙krankheiten untersuchen. Der Embryo entsteht aus der befruchteten Ei∙zelle im Körper der Mutter. Aus dem Embryo entwickelt sich während der Schwangerschaft das Kind. Die Embryonen werden untersucht, bevor sie in den Mutter∙leib eingepflanzt werden. Mit der Änderung von dem Gesetz können auch Menschen mit schweren Erb∙krankheiten ihr ungeborenes Kind frühzeitig untersuchen.

Das Gesetz wurde noch an einer anderen Stelle geändert. Früher durften nur bis zu drei Ei∙zellen auf einmal eingepflanzt werden. Jetzt dürfen den Frauen bis zu 12 Ei∙zellen auf einmal eingepflanzt werden. Im Juni 2016 konnte das Schweizer Stimm∙volk über die Änderungen von dem Gesetz abstimmen. Und die Mehrheit vom Schweizer Stimm∙volk war für die Änderungen. Die Änderungen gelten ab dem 1. September 2017.


HEIL∙MITTEL

Bern: Der Bundes∙rat hat das Heil∙mittel∙recht überarbeitet. Jetzt dürfen Ärzte nicht mehr so viele Geschenke von Unternehmen annehmen. Denn die Ärzte sollen Medikamente nur dann verschreiben, wenn sie den Menschen wirklich helfen. Und nicht um damit gut Geld zu verdienen.

Deshalb hat der Bundes∙rat am Mittwoch einen Entwurf zur Vernehmlassung vorgeschlagen: Mit dem neuen Gesetz dürfen Ärzte nur noch kleine Geschenke annehmen. Die Geschenke dürfen zusammen pro Jahr nicht mehr als 300 Franken Wert haben. Diese Geschenke an die Ärzte müssen am Schluss den Patienten etwas bringen.

Das Gesetz regelt auch die Kontrolle von Antibiotika. Antibiotika sind Heil∙mittel zur Heilung von starken Infektionen. Der Bundes∙rat will eine Antibiotika-Daten∙bank einführen. Eine Daten∙bank ist eine Software. In einer Daten∙bank kann man viele Daten elektronisch sammeln. Mit der Daten∙bank möchte der Bundes∙rat den Antibiotika-Verbrauch kontrollieren. Auch der Antibiotika-Verbrauch für Tiere soll in der Daten∙bank kontrolliert werden.


ELEKTRO∙GERÄTE

Bern: Eine europäische Umwelt∙organisation hat den Strom∙verbrauch von verschiedenen Elektro∙geräten in einer Studie getestet. Das Ergebnis: Viele Elektro∙geräte verbrauchen mehr Strom als angenommen. Auch der angegebene Strom∙verbrauch auf den Etiketten von den Elektro∙geräten stimmt nicht.

Egal ob Fern∙seher, Kühl∙schrank oder Abwasch∙maschine. Fast alle Geräte haben einen höheren Strom∙verbrauch als in den Tests im Labor. Das kann zu einer höheren Strom∙rechnung führen. Die Zeitungen „Tages-Anzeiger" und „Bund“ haben darüber berichtet. Die Studie macht dafür veraltete Tests verantwortlich. Denn die Geräte werden nicht im Alltag getestet. Die Geräte werden in einem Labor getestet. Und die Test∙bedingungen in einem Labor sind anders als im Alltag.

+


WÖRTER·BUCH


Vernehmlassung
In einer Vernehmlassung werden wichtige Änderungen an Gesetzen geprüft. Diese Änderungs∙vorschläge nennt man in der Schweizer Politik: Vorlagen. Verschiedene politische Gruppen prüfen Vorlagen. Vorlagen können finanzielle, wirtschaftliche, soziale oder kulturbedingte Änderungen beinhalten. Die Vernehmlassung ist ein Vorbereitungs∙schritt. Der Bundes∙rat ordnet Vernehmlassungen an. Eine Vernehmlassung ist eine Sitzung. Die Kantone, die Parteien der Bundes∙versammlung, Verbände von Gemeinden, Städten, Berg∙gebieten und Wirtschaft sind Teilnehmer einer Vernehmlassung. Anmerkungen und Kommentare von Teilnehmern erfasst ein Protokoll∙führer in einem Protokoll. Auch das Parlament kann eine Vernehmlassung anordnen. Dann prüft die zuständige Behörde oder eine bestimmte Prüf∙gruppe die Vorlage. Weniger grosse Änderungen an Gesetzen prüfen Behörden selbst. Das heisst: Sie organisieren eine Anhörung. Auch eine Anhörung ist eine Sitzung. Am Schluss werden die Kommentare und Anmerkungen aus den Sitzungen ausgewertet. Das heisst: Der Bundes∙rat, das Parlament oder die Behörde beurteilen dann die Rück∙meldungen von den Sitzungs∙teilnehmern. Zum Beispiel: Eine Vernehmlasssung kann klar aufzeigen, dass ein Gesetz nicht mehr alles genügend regelt. Und dass das Gesetz neue Regeln braucht. Dann erarbeitet der Bundes∙rat neue Regeln.

Flach∙land
Flach∙land nennt man Regionen, die keine grösseren Berge und Hügel haben. Das Flach∙land entsteht meistens auf ehemals überfluteten Gebieten. Oder auf ausgetrockneten Seen und Mooren im Mittel∙land.

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